Nach Unzulässigkeit: Ist der Fuß- und Radentscheid nun tot?

Was sich schon länger abgezeichnet hat ist nun Gewissheit: Das Bürgerbegehren zum Fuß- und Radentscheid ist unzulässig. Die SPD/Kulturliste steht weiterhin ganz grundsätzlich hinter dem übergeordneten Ziel einer deutlich zügigeren und wirksameren Reduzierung der CO2-Emissonen im Freiburger Straßenverkehr.

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