Wohngeld

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Im Mai 2019 hat das Bundeskabinett beschlossen, das Wohngeld zum 1.1.2020 zu erhöhen. Diese Erhöhung hat vermutlich zu einer größeren Nachfrage nach Wohngeld geführt. Beinahe zeitgleich haben wir im Mai 2020 den Stärkungsprozess der FSB mit Beschluss der Drucksache G-20/013 auf den Weg gebracht. Insbesondere die Einführung des sogenannten FSB-Sozialbonus und die damit verbundene Informationskampagne, Mieterinnen und Mieter zu motivieren, rechtzeitig bis zum 20. Juli einen Wohngeldbescheid zu beantragen, müsste – unserer Meinung nach – auch zu einer erhöhten Nachfrage an Wohngeld und damit zu einer weiteren Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ALW geführt haben.

Um im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 detaillierte Informationen über die Antragslage im Bereich Wohngeld und die damit einhergehende Arbeitsbelastung zu kennen – und darauf reagieren zu können – haben wir folgende Anfrage gestellt.

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