Im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anwohnerparken in Freiburg kamen Fragen auf, ob und in welchem Fall, die überzählig entrichteten Gebühren für einen Anwohnerparkausweis erstattet werden. Am Dienstag, den 30.06., verkündete die Stadtverwaltung am Rande der Gemeinderatssitzung, dass auf Antrag alle zu viel bezahlten Gebühren, den Betroffenen erstatten werden.
„Wir freuen uns, dass die Verwaltung unseren Vorschlag aufgenommen hat, die Anwohnerparkgebühren zu erstatten, unabhängig davon, ob Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt wurde oder nicht. Diese Lösung ist unbürokratisch und bürgerfreundlich. Nun gilt es die Urteilsbegründung abzuwarten und eine gerechte Gebührenhöhe zu erarbeiten“, so Stefan Schillinger, mobilitätspolitischer Sprecher