Ab dem 1.1.2025 soll auf Wunsch der schwarz-grünen Landesregierung die Grundsteuer anders berechnet werden: Die Größe des Grundstückes wird ausschließlich mit dem sogenannten Bodenrichtwert multipliziert. Besonders ärgerlich wird es für Mieter:innen, die in kleinen Immobilien auf großen Grundstücken wohnen, deren Nutzung eingeschränkt ist, weil sie schlecht geschnitten oder angebunden sind. Die erhebliche Steigerung der Steuer wird, da es sich um umlagefähige Betriebskosten handelt, vollständig auf die Mieten durchschlagen, und dies, ohne dass die Betroffenen Einfluss darauf nehmen könnten. Insbesondere in einer Zeit ständig steigender Lasten wollen wir frühzeitig auf diese zu befürchtende Unwucht der Grundsteuerreform aus Mieter:innensicht hinweisen. Als SPD/Kulturliste werden wir uns bei Entscheider:innen auf Landesebene dafür einsetzen, dass es zu keinen sozialen Härten kommt und gleichzeitig Initiativen in Richtung Landesregierung starten, die sogenannte Steuermesszahl für Wohngrundstücke herabzusetzen, um eine niedrigere Steuerbelastung für einzelne Mieter:innen zu erreichen.
Die Beratungen über den kommunalen Hebesatz der Grundsteuer B, den wir aller Voraussicht nach in einem ersten Schritt mehr als halbieren werden (von aktuell 600 v.H. auf unter 300 v.H.), nehmen wir in der zweiten Jahreshälfte 2024 auf. (Stefan Schillinger)
Unsere nächsten beiden Amtsblattartikel werden wir unserer Stadträtin Karin Seebacher, die nicht mehr zur Wahl angetreten ist, und unserem Stadtrat Atai Keller widmen und uns ganz herzlich für das langjährige und unermüdliche Engagement im Freiburger Gemeinderat bedanken.