Vorgetäuschter Eigenbedarf

HP_Julia Söhne und Walter Krögner

Im Dezember 2018 wurde das Haus Guntramstraße 44 besetzt. Mehrere Wohnungen in diesem Haus standen über einen längeren Zeitraum leer. Der Erwerber des Hauses hatte den Mieter_innen mit der Begründung auf Eigenbedarf gekündigt. Ob die Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt war, wird bezweifelt.

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