Vorgetäuschter Eigenbedarf

Im Dezember 2018 wurde das Haus Guntramstraße 44 besetzt. Mehrere Wohnungen in diesem Haus standen über einen längeren Zeitraum leer. Der Erwerber des Hauses hatte den Mieter_innen mit der Begründung auf Eigenbedarf gekündigt. Ob die Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt war, wird bezweifelt.

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